Ehrenkodex
Als Mitglieder der VID verpflichten wir uns:
Gegenüber unseren Kundinnen und Kunden
– die privatrechtlichen gewerblichen Ermittlungsdienstleistungen gewissenhaft und mit der
nötigen Sorgfalt auszuüben. Keine Geschäftsbedingungen und Auftragsvereinbarungen
einzugehen, welche gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, die guten Sitten oder
gegen geltendes Recht und die Verbandsordnung verstoßen.
– die Wahrnehmung berechtigter oder rechtlicher Interessen der Auftraggeber sorgfältig zu
prüfen und nach bester Sachkunde, höchster Objektivität und unter eigenverantwortlicher
Ausschöpfung der nach dem Verhältismässigkeitsgrundsatz zur Verfügung stehenden
legalen Mittel und Möglichkeiten zu erledigen.
– die Interessenlage des Auftraggebers in den Mittelpunkt zu stellen. Wir vermeiden alles,
was die Rechtsposition und dessen Diskretion gefährden könnte. Interessenkollisionen
und der Missbrauch der eigenen Person schliessen wir aus.
– bewusst zu sein, dass private Ermittlungen ein Vertrauensgewerbe mit einem besonderen
Treueverhältnis darstellen. Bei Beauftragung halten wir uns an die Verpflichtung der absolu-
ten Verschwiegenheit.
– bei der Durchführung privater Ermittlungen die geltenden grundgesetzlichen, zivil- und
strafrechtliche Normen, sowie die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Weisungen
des Auftraggebers rechtfertigen keinen Rechtsverstoss.
– bei Beauftragung eine klare schriftliche Kostenvereinbarung mit dem Auftraggeber zu ver-
einbaren. Die VID steht zur frei vereinbarenden Preis- und Honorargestaltung.
Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
– ein Arbeitsklima zu schaffen, das eine qualitative und rationelle Arbeitsweise ermöglicht
und die Sicherheit im Einsatz fördert und aufrecht erhält.
– über Gefahren und Risiken in einem Auftrag zu informieren.
– die gegenseitige Aus- und Weiterbildung zu fördern und interne Unternehmensziele einheitlich zu verfolgen.
– jegliche Tendenzen von Neid, Überheblichkeit und Mobbing zu verhindern.
Gegenüber Staat und Behörden
– Gesetz, Recht und Ordnung einzuhalten und im Einsatz zu fördern.
– eine Zusammenarbeit mit den Behörden zu fördern und die Schnittstelle zwischen Staatsgewalt und privaten Einsatzmöglichkeiten einzuhalten.
– ethische und moralische Missstände zu bekämpfen, Probleme und ungerechtes Verhalten
fachgerecht weiter zu leiten.
Gegenüber Berufskolleginnen und Berufskollegen
– das Ansehen des Detektivgewerbes in der Öffentlichkeit zu erhalten und zu fördern.
– uns beim gesamten Berufsstand um korrekte und kollegiale Beziehungen zu bemühen.