Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien

Der Verband unterscheidet zwischen passiven und aktiven Mitgliedern. Als passive Mitglieder ( ohne Stimmberechtigung ) werden Interessenten / innen aufgenommen, die sich aus persönlichen oder beruflichen Gründen dem Detektivgewerbe verbunden fühlen und sich motivierend in die Vereinigung einbringen wollen. Als aktive Mitglieder werden Interessenten / innen aufgenommen, die eine fundierte Ausbildung zum Beruf Privatdetektiv / in oder eine entsprechende polizeiliche Ausbildung absolviert haben. Ebenso beitreten können Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung, z.B. Im Sicherheitsgewerbe oder Personen und Unternehmen mit langjähriger Berufserfahrung.

Für Passivmitglieder

Wille, sich motivierend im Verband einzubringen

Guter Leumund, ohne laufende Verfahren oder Vorstrafen in kriminellen Delikten

Berufliche und / oder familiäre Zugehörigkeit zum Verband

Mindestens 18 Jahre alt

Für Aktivmitglieder

Fundierte Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung ( siehe II. Absatz )

Einwandfreier Leumund, ohne laufende Verfahren oder Vorstrafen in kriminellen Delikten

Mindestens 18 Jahre alt

Für Unternehmer / innen

Eintrag der Unternehmung im Handelsregister

Guter Leumund, ohne laufende Verfahren oder Vorstrafen in kriminellen Delikten

Mindestens 18 Jahre alt