
Aufnahmekriterien
Der Verband unterscheidet zwischen passiven und aktiven Mitgliedern. Als passive Mitglieder ( ohne Stimmberechtigung ) werden Interessenten / innen aufgenommen, die sich aus persönlichen oder beruflichen Gründen dem Detektivgewerbe verbunden fühlen und sich motivierend in die Vereinigung einbringen wollen. Als aktive Mitglieder werden Interessenten / innen aufgenommen, die eine fundierte Ausbildung zum Beruf Privatdetektiv / in oder eine entsprechende polizeiliche Ausbildung absolviert haben. Ebenso beitreten können Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung, z.B. Im Sicherheitsgewerbe oder Personen und Unternehmen mit langjähriger Berufserfahrung.
Für Passivmitglieder
Wille, sich motivierend im Verband einzubringen
Guter Leumund, ohne laufende Verfahren oder Vorstrafen in kriminellen Delikten
Berufliche und / oder familiäre Zugehörigkeit zum Verband
Mindestens 18 Jahre alt
Für Aktivmitglieder
Fundierte Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung ( siehe II. Absatz )
Einwandfreier Leumund, ohne laufende Verfahren oder Vorstrafen in kriminellen Delikten
Mindestens 18 Jahre alt
Für Unternehmer / innen
Eintrag der Unternehmung im Handelsregister
Guter Leumund, ohne laufende Verfahren oder Vorstrafen in kriminellen Delikten
Mindestens 18 Jahre alt